In diesem Lehrgang sollen die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen vermittelt werden. Die hier erlernte Kenntnisse sind bei vielen Notfällen, die sich im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, hilfreich bis lebensrettend. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, Schockzuständen sowie Vergiftungen wird gelehrt.
Lernziel:
Die Teilnehmenden können grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anwenden. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert. Die Maßnahmen sollten im Gesamtablauf unter Einschluss der psychischen Betreuung der vom Notfall betroffenen Personen geübt werden.
Zielgruppe:
Unternehmen müssen nach § 26 DGUV Vorschrift 1 und § 10 ArbSchG ausreichend Ersthelfer in ihrem Unternehmen bereithalten. Die Berufsgenossenschaften fordern diesbezüglich, dass als Ersthelfer nur Personen eingesetzt werden dürfen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind und dass die Ersthelfer in Abständen von 2 Jahren regelmäßig fortgebildet werden.
Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für alle Führerscheinklassen, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, der Jugendleitercard (JuLeiCa) und für die Zulassung zum Physikum.
Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor.
Inhalte:
• Verhalten an der Notfallstelle
• Erstes Glied der Rettungskette: Absichern, Eigenschutz, Notruf, Sofortmaßnahmen
• Zweites Glied der Rettungskette: Erste Hilfe/Weitere Maßnahmen bei
• Schock als lebensbedrohlicher Zustand
• Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
• Vergiftungen (z.B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien oder Drogen)
• Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
• thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
• Verätzungen
• Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
• Gewalteinwirkung auf den Kopf, Gehirnerschütterung
• Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
• Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
• Herz-Kreislauf-Störungen (Herz-Kreislauf-Stillstand, Herzinfarkt, Schlaganfall und Herzrhythmusstörungen)
• Knochen- und Gelenkverletzungen
• Seelische Betreuung des Verunfallten/Patienten
• Drittes Glied der Rettungskette: Rettungsdienst
• Viertes Glied der Rettungskette: Krankenhaus
Eine Abschlussprüfung des erworbenen Wissens und der erlernten praktischen Fähigkeiten erfolgt nicht.
Nur die Teilnahme wird bescheinigt.
Hinweise auf die ggf. seelische Betreuung von traumatisierten Ersthelfern nach z.B. schweren Unfällen sind nicht vorgegeben.
Haben Sie interesse an den angebotenen Kurs, dann kontaktieren Sie uns…