Personen- bzw. Begleitschutz bedeutet, die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person zu gewährleisten. Jede Person kann in eine Situation geraten, in der Personen- bzw. Begleitschutz die einzige und schnellste Lösung ist. Dies sollte nur von ausgebildetem Personal durchgeführt werden..
Lernziel:
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs Personenschutzfachkraft verfügen Sie über die Voraussetzungen für einen Einsatz in allen Bereichen der Sicherheitsdienstleistung. Hierzu zählen neben dem mittelbaren und unmittelbaren Personenschutz auch qualifizierter Objekt oder Veranstaltungsschutz sowie die Sicherung von Geld und Werttransporten.
Zielgruppe:
Personen mit praktischen Erfahrungen und Vorkenntnissen aus der Sicherheitsbranche, Interessierte für Einstieg in die Sicherheitsbranche.
Teilnahmevoraussetzung:
• Ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich.
• Körperliche und mentale Leistungsfähigkeit
• Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
• Angemessenes und sicheres Auftreten
• Motivation und Leistungswillen
• Alter mind. 18 Jahre
Inhalt:
Theoretischer Unterricht
• Sachkundevorbereitung § 34 a GewO mit Prüfung bei der IHK
• Rahmenlehrplan FSS oder MSS
• Personenschutzdienstkunde und -maßnahmen
• Personenschutzfachkunde Theorie und Praxis
• Veranstaltungsschutz
• Dienstkunde
• Sicherheitsanalysen und Schutzkonzepte
• Umgang mit der Schutzperson
• Waffenlose Selbstverteidigung
• Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung und Prüfung gem. § 7 WaffG
• Sicherheitsfahrtraining
• Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
• Kriminologie, Kriminalistik, Kriminaltechnik
• Observations- und Aufklärungstechnik
• Betriebssanitäter
• Brandschutzbeauftragten
Praktischer Unterricht
• praktische Übung
• Schusswaffenausbildung (Theorie & Trockentraining)
• Waffensachkunde nach § 7 WaffG
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