Personen- bzw. Begleitschutz bedeutet, die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person zu gewährleisten. Jede Person kann in eine Situation geraten, in der Personen- bzw. Begleitschutz die einzige und schnellste Lösung ist. Dies sollte nur von ausgebildetem Personal durchgeführt werden..

Lernziel:
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs Personenschutzfachkraft verfügen Sie über die Voraussetzungen für einen Einsatz in allen Bereichen der Sicherheitsdienstleistung. Hierzu zählen neben dem mittelbaren und unmittelbaren Personenschutz auch qualifizierter Objekt­ oder Veranstaltungsschutz sowie die Sicherung von Geld­ und Werttransporten.

Zielgruppe:
Personen mit praktischen Erfahrungen und Vorkenntnissen aus der Sicherheitsbranche, Interessierte für Einstieg in die Sicherheitsbranche.

Teilnahmevoraussetzung:
• Ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich.
• Körperliche und mentale Leistungsfähigkeit
• Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
• Angemessenes und sicheres Auftreten
• Motivation und Leistungswillen
• Alter mind. 18 Jahre

Inhalt:
Theoretischer Unterricht
• Sachkundevorbereitung § 34 a GewO mit Prüfung bei der IHK
• Rahmenlehrplan FSS oder MSS
• Personenschutzdienstkunde und -maßnahmen
• Personenschutzfachkunde Theorie und Praxis
• Veranstaltungsschutz
• Dienstkunde
• Sicherheitsanalysen und Schutzkonzepte
• Umgang mit der Schutzperson
• Waffenlose Selbstverteidigung
• Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung und Prüfung gem. § 7 WaffG
• Sicherheitsfahrtraining
• Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
• Kriminologie, Kriminalistik, Kriminaltechnik
• Observations- und Aufklärungstechnik
• Betriebssanitäter
• Brandschutzbeauftragten

Praktischer Unterricht
• praktische Übung
• Schusswaffenausbildung (Theorie & Trockentraining)
• Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Haben Sie interesse an den angebotenen Kurs, dann kontaktieren Sie uns…

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