Wir bieten die staatlich anerkannte Prüfung zur Waffensachkunde gem. § 7 WaffG an. Der Unterricht und das Handhabungstraining werden so durchgeführt, dass der Teilnehmer sowohl in Theorie, als auch in der Praxis die Grundlagen für den sicheren Umgang mit Waffen erhält und alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Waffensachkundeprüfung gegeben sind.
Lernziel:
Das Bestehen der staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfung gem. § 7 Waffengesetz.
Zielgruppe:
Mitarbeiter im Sicherheitsdienst sind allgemein nicht verpflichtet, zusätzlich eine Waffensachkundeprüfung abzulegen, da in vielen Einsatzbereichen in der Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter diese Zusatzprüfung nicht erforderlich ist. In manchen Bereichen ist jedoch eine besondere Schutzmaßnahme notwendig und eine Waffensachkundeprüfung unumgänglich, um die Berufstätigkeit ausüben zu können. Von Personen im Geldtransport und von Mitarbeitern im Personenschutz wird oft eine Waffensachkundeprüfung verlangt, um die Berufstätigkeit ausführen zu dürfen.
Teilnahmevoraussetzung:
Ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich.
IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung
Sie müssen volljährig und die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung ( §5, §6 Waffengesetz) besitzt.
Theoretischer Unterricht
- Waffengesetz und Rechtsgrundlagen
- Schusswaffen und Munition
- Erwerben und Überlassen von Waffen
- Führen von Waffen
- Anzeigepflichten
Praktischer Unterricht
- Be- und Entladen von Schusswaffen
- Kenntnisse verschiedener Schusswaffen und Munition
- Sichern und Entsichern von Schusswaffen
Am Schießstand wird der sichere Umgang mit Munition und Waffen vermittelt. Wir leiten Sie zur sicheren Waffenhandhabung an und Sie führen praktische Schießübungen durch.
Haben Sie interesse an den angebotenen Kurs, dann kontaktieren Sie uns…