Die Sicherheitsmitarbeiter sind in erster Linie für den Schutz der Flüchtlinge gegen Übergriffe seitens externen Faktoren verantwortlich, aber auch für die Einhaltung der Hausordnung und Schutz des eingesetzten Personals des Betreibers sowie für den Eigenschutz zuständig.

Die ordnungsmäßige Durchführung aller Aufgaben basiert auf umfangreichen und kostenintensiven Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen, wie z.B. der Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach §34a der GewO, dem Umgang mit psychologischen Belastungen (UPB) und Training im Umgang mit Konflikten (Deeskalationstraining).

Komplettiert wird das Aufgabengebiet des Sicherheitsmitarbeiters durch eine „Brandschutz- und Erste-Hilfe-Schulung“.

Darüber hinaus sind Erfahrungen im Umgang mit multikulturellen Völkern, Engagement und Vorhandensein des nötigen Fingerspitzengefühls notwendig, um sowohl den Flüchtlingen, als auch dem in der Einrichtung eingesetzten Personal, ein ausreichendes Sicherheitsgefühl zu vermitteln.

Dies zelebrieren wir in Kooperation mit verschiedenen Städten und Kommunen bereits seit einigen Jahren.