Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Lernziel:
Die Grundzügen des vorbeugenden Brandschutze Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Zielgruppe:
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012. Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.
Teilnahmevoraussetzung:
Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese Personen müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Inhalt:
Theoretischer Unterricht
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
- Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
- Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
Praktischer Unterricht:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, (z.B. Simulationsgeräte und –anlagen)
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Hinweise:
Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz dar. Personen mit Ausbildung z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde.
Anforderungen an Baustellen:
Die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und an die Ausbildung von Brandschutzhelfern gelten auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, z.B. Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)). Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit Brandgefährdung ausführen, wie beispielsweise Flammarbeiten, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Oberflächenbehandlungen, Lackierarbeiten, sind im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.
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